Übersetzung der slowakischen Fassung; im Zweifel gilt die slowakische Fassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gastrotrailer.at · AJM Fu s.r.o.
Betreiber: AJM Fu s.r.o., Ulica svornosti 42, 821 06 Bratislava, Slowakei, IČO: 54 160 766
Gültig ab: 11.10.2026
Artikel 1 · Vertragsparteien und Geltungsbereich
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten zwischen der AJM Fu s.r.o. (im Folgenden „Vermittler“) und Unternehmern (im Folgenden „Kunde“).
Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern nach dem slowakischen Handelsgesetzbuch.
Diese AGB gelten nicht für Verbraucher.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags oder der Bestellung bzw. mit der Bezahlung der Anzahlungsrechnung bestätigt der Kunde, dass er im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt.
1.2 Stellung des Vermittlers
Die AJM Fu s.r.o. kann in einzelnen Geschäftsfällen auftreten:
- a) als Vermittler,
- b) als Händler,
- c) als Verkäufer,
- d) als Lieferant.
Ist die AJM Fu s.r.o. auf einer Bestellung, Rechnung, einem Angebot oder einem Einzelvertrag als Vertragspartei angeführt, gilt sie für den jeweiligen Geschäftsfall als Verkäufer oder Lieferant im Umfang der Rechte und Pflichten aus dem betreffenden Vertrag.
1.3 Finanzprodukte
Die AJM Fu s.r.o. erbringt keine Finanzberatung im Sinne des slowakischen Gesetzes Nr. 186/2009 Z. z.
Jegliche Empfehlungen zu Leasing, Krediten oder Finanzierung dienen ausschließlich der Information.
Artikel 2 · Begriffsbestimmungen
Kunde – ein Unternehmer.
Lieferant – Hersteller oder Händler der Produkte.
Gastrotrailer – mobile Gastronomieeinrichtung einschließlich der technischen Ausstattung.
Custom-Bestellung – Sonderanfertigung nach individueller Spezifikation.
Übergabeprotokoll – Dokument zur Bestätigung der Übernahme.
Werktag – jeder Tag außer Samstag, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen der Slowakischen Republik.
Artikel 3 · Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
3.1 Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis kommt zustande:
- a) durch Unterzeichnung des Vertrags,
- b) durch Bestätigung des Angebots per E-Mail,
- c) durch Bezahlung der Anzahlungsrechnung.
3.2 Verbindlichkeit der Bestellung
Die Bezahlung der ersten Anzahlung gilt als:
- Bestätigung der Bestellung,
- Reservierung der Produktionskapazitäten,
- Zustimmung zu den AGB.
3.3 Änderung der Spezifikation während der Produktion
Verlangt der Kunde während der Produktion eine Änderung der technischen Spezifikation, ist der Vermittler berechtigt:
- a) den Liefertermin angemessen zu verlängern,
- b) den Auftragspreis anzupassen,
- c) die Erstattung zusätzlicher Kosten zu verlangen.
Änderungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Artikel 4 · Preis und Zahlungsbedingungen
4.1 Preis
Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben.
4.2 Preisgleitklausel
Erhöhen sich nach Bestätigung der Bestellung die Kosten für:
- Material,
- technische Ausstattung,
- Transport,
- Energie,
- Wechselkursdifferenzen
um mehr als 5 %, ist der Vermittler berechtigt, den Preis angemessen anzupassen.
Der Kunde ist über die Preisanpassung unverzüglich zu informieren.
4.3 Zahlungsplan
- Anzahlung – 40 %
- Teilzahlung – 40 %
- Restzahlung – 20 %
Der Vermittler kann die Produktion bis zur Bezahlung einer fälligen Rechnung aussetzen.
Artikel 5 · Lieferung der Ware
5.1 Lieferfristen
Die Fristen sind Richtwerte.
Nicht als Verzug gilt eine Verlängerung, die verursacht wird durch:
- den Hersteller,
- Subunternehmer,
- die Typisierung (Homologation),
- Zollverfahren,
- Mangel an Komponenten,
- logistische Probleme,
- höhere Gewalt,
- eine Änderung der Spezifikation durch den Kunden.
Eine solche Verlängerung begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
5.2 Nichtübernahme der Ware
Übernimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Termin, entsteht nach Ablauf von 7 Tagen ein Anspruch auf Lagergeld in Höhe von 30 EUR für jeden angefangenen Tag der Einlagerung.
Der Vermittler ist berechtigt, die Einlagerung auf Kosten des Kunden zu veranlassen.
5.3 Fertigungstoleranzen
Bei Sonderanfertigungen gilt nicht als Mangel:
- eine Maßabweichung bis ±3 %,
- eine Abweichung im Farbton der Materialien,
- der Ersatz von Komponenten durch gleichwertige oder höherwertige aufgrund der Nichtverfügbarkeit der ursprünglichen Komponenten.
Artikel 6 · Eigentums- und Gefahrenübergang
6.1 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises einschließlich aller damit verbundenen Kosten auf den Kunden über.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im alleinigen Eigentum der AJM Fu s.r.o.
6.2 Gefahrenübergang
Die Gefahr der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über:
- a) mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls oder
- b) zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde zur Übernahme der Ware verpflichtet war.
6.3 Zahlungsverzug
Ist der Kunde mit der Bezahlung einer fälligen Forderung länger als 14 Tage im Verzug, ist der Vermittler berechtigt:
- a) die Produktion auszusetzen,
- b) die Lieferung auszusetzen,
- c) vom Vertrag zurückzutreten,
- d) die Herausgabe der Ware zu verlangen.
6.4 Verfügungsverbot
Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises darf der Kunde nicht:
- das Eigentum übertragen,
- ein Pfandrecht bestellen,
- die Ware an Dritte vermieten,
- die Ware als Sicherheit für eine Verbindlichkeit verwenden.
Artikel 7 · Garantie und Reklamationsordnung
7.1 Garantiezeit
Sofern nicht anders angegeben:
- Gastrotrailer: 12 Monate,
- Premium-Garantie: 24 oder 36 Monate,
- technische Ausstattung: laut Hersteller,
- Zubehör: 6 Monate.
7.2 Garantiebedingungen
Der Kunde ist verpflichtet:
- a) die vorgeschriebene Wartung durchzuführen,
- b) die Anleitungen des Herstellers einzuhalten,
- c) die Servicedokumentation aufzubewahren.
7.3 Erlöschen der Garantie
Garantieansprüche erlöschen insbesondere, wenn:
- a) die vorgeschriebene Wartung nicht durchgeführt wurde,
- b) die Wartung nicht nachgewiesen werden kann,
- c) ein unsachgemäßer Eingriff vorgenommen wurde,
- d) ohne Zustimmung des Lieferanten nicht originale Komponenten verwendet wurden,
- e) die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde.
7.4 Garantieausschlüsse
Die Garantie gilt nicht für:
- normale Abnutzung,
- Verbrauchsmaterial,
- Dichtungen,
- Leuchtmittel,
- Filter,
- Gasschläuche,
- kosmetische Mängel,
- Transportschäden nach der Übernahme,
- Vandalismus,
- Naturereignisse,
- unsachgemäße Handhabung.
7.5 Geltendmachung einer Reklamation
Die Reklamation muss enthalten:
- Angaben zur Identifikation des Kunden,
- Rechnungsnummer,
- FIN (VIN) oder Seriennummer,
- Beschreibung des Mangels,
- Fotodokumentation.
7.6 Besichtigung des Mangels
Der Kunde ist verpflichtet, die Besichtigung des reklamierten Mangels zu ermöglichen.
Wird die Besichtigung nicht ermöglicht, kann die Reklamation abgelehnt werden.
7.7 Verbot eigenmächtiger Reparaturen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermittlers ist der Kunde nicht berechtigt, Reparaturen oder Eingriffe am reklamierten Mangel vorzunehmen.
Ein solcher Eingriff kann zum Erlöschen der Garantieansprüche führen.
7.8 Erledigung der Reklamation
Die Art der Erledigung der Reklamation bestimmt der Vermittler je nach Art des Mangels:
- a) durch Reparatur,
- b) durch Austausch eines Teils,
- c) durch angemessene Preisminderung,
- d) durch eine andere geeignete Lösung.
Die Frist zur Erledigung der Reklamation beträgt in der Regel bis zu 45 Tage.
Artikel 8 · Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- a) den Preis ordnungsgemäß und rechtzeitig zu bezahlen,
- b) die Ware zu übernehmen,
- c) die Ware gemäß der Anleitung zu verwenden,
- d) für die Wartung zu sorgen,
- e) Servicenachweise aufzubewahren,
- f) festgestellte Mängel unverzüglich zu melden,
- g) die erforderliche Mitwirkung zu leisten.
Artikel 9 · Stornierung und Rücktritt vom Vertrag
9.1 Custom-Fertigung
Bei Sonderanfertigungen hat der Kunde nach Bezahlung der ersten Anzahlung kein Recht, einseitig vom Vertrag zurückzutreten.
9.2 Stornogebühr
Im Fall der Stornierung des Auftrags beträgt die Stornogebühr mindestens 40 % des Bestellpreises.
Der Vermittler ist zudem berechtigt, den Ersatz nachweislich höherer Kosten zu verlangen, die entstanden sind durch:
- die Produktion,
- die Beschaffung der technischen Ausstattung,
- die Logistik,
- die Reservierung von Produktionskapazitäten.
9.3 Wesentliche Vertragsverletzung
Vor dem Rücktritt vom Vertrag hat die Partei eine Frist von mindestens 15 Werktagen zur Behebung einzuräumen.
Artikel 10 · Sanktionen und Vertragsstrafen
10.1 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des offenen Betrags pro Tag zu bezahlen.
10.2 Nichtübernahme der Ware
Bei grundloser Nichtübernahme der Ware entsteht ein Anspruch auf:
- a) Lagergeld gemäß Artikel 5.2,
- b) Ersatz des entstandenen Schadens.
10.3 Schadenersatz
Die Geltendmachung der Vertragsstrafe schließt den Anspruch auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens nicht aus.
Artikel 11 · Verschwiegenheit, Geschäftsgeheimnisse und Marketing-Referenzen
11.1 Verschwiegenheitspflicht
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle während der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
- Preiskonditionen,
- technische Dokumentation,
- Fertigungsverfahren,
- Geschäftsstrategien,
- Know-how,
- Kundenlisten,
- Lieferantenbeziehungen.
11.2 Dauer der Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheitspflicht gilt während des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung zeitlich unbegrenzt.
11.3 Ausnahmen
Nicht als Verletzung der Verschwiegenheit gilt die Offenlegung von Informationen:
- a) aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung,
- b) gegenüber Gerichten,
- c) gegenüber Steuerbehörden,
- d) gegenüber Behörden.
11.4 Marketing-Referenzen
Die AJM Fu s.r.o. ist berechtigt, Fotos, Videoaufnahmen und grundlegende Informationen über den umgesetzten Auftrag für Marketingzwecke zu verwenden.
Dies betrifft insbesondere:
- Websites,
- soziale Netzwerke,
- Printmaterialien,
- Präsentationen,
- Werbekampagnen.
Nicht veröffentlicht werden:
- Preise,
- Geschäftsbedingungen,
- interne technische Lösungen,
- vertrauliche Daten des Kunden.
11.5 Firmenname und Logo
Der Kunde stimmt der Verwendung seines Firmennamens, Logos und einer grundlegenden Projektreferenz zu, solange er diese Zustimmung nicht schriftlich widerruft.
Artikel 12 · Datenschutz
12.1 Datenverarbeitung
Die AJM Fu s.r.o. verarbeitet personenbezogene Daten der Kontaktpersonen des Kunden ausschließlich in dem Umfang, der erforderlich ist für:
- den Vertragsabschluss,
- die Vertragserfüllung,
- die Bearbeitung von Reklamationen,
- die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
12.2 Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist:
- a) die Vertragserfüllung,
- b) das berechtigte Interesse,
- c) die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
12.3 Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben die Rechte nach der DSGVO und dem slowakischen Gesetz Nr. 18/2018 Z. z. Einzelheiten finden Sie unter Datenschutz.
Artikel 13 · Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen unterliegen der Rechtsordnung der Slowakischen Republik.
13.2 Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.3 Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation per E-Mail gilt als Schriftform.
13.4 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht.
Artikel 13.5 · Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, wenn diese durch höhere Gewalt verursacht wurde.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Krieg,
- bewaffneter Konflikt,
- Pandemie,
- Epidemie,
- Streik,
- Terroranschlag,
- Naturkatastrophe,
- Brand,
- Hochwasser,
- Energieausfall,
- behördliche Entscheidungen,
- Zusammenbruch der Lieferkette.
Für die Dauer der höheren Gewalt verlängern sich alle vertraglichen Fristen angemessen.
Artikel 13.6 · Haftungsbeschränkung
Die Gesamthaftung der AJM Fu s.r.o. für Schäden aus dem Vertragsverhältnis ist auf die Höhe des Preises des konkreten Auftrags exkl. MwSt. beschränkt.
Die AJM Fu s.r.o. haftet nicht für:
- entgangenen Gewinn,
- den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten,
- den Verlust von Kunden,
- Betriebsunterbrechungen,
- Folgeschäden oder mittelbare Schäden.
Diese Beschränkung gilt nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden.
Artikel 13.7 · Änderung der Spezifikation und technische Anpassungen
Verlangt der Kunde während der Produktion eine Änderung der Spezifikation, ist die AJM Fu s.r.o. berechtigt:
- den Liefertermin zu verlängern,
- den Preis anzupassen,
- zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
Alle Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Artikel 13.8 · Technische und fertigungsbedingte Toleranzen
Bei Sonderanfertigungen gilt nicht als Mangel:
- a) eine Maßabweichung bis ±3 %,
- b) Abweichungen im Farbton der Materialien,
- c) die Verwendung von Ersatzkomponenten gleicher oder höherer Qualität aufgrund der Nichtverfügbarkeit der ursprünglichen Komponenten,
- d) geringfügige optische Unterschiede, die die Funktion nicht beeinträchtigen.
Artikel 13.9 · Inkrafttreten der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung auf dem Portal gastrotrailer.at in Kraft.
Für den jeweiligen Auftrag ist die am Tag des Vertragsabschlusses oder der Bestellbestätigung gültige Fassung der AGB maßgeblich.
AJM Fu s.r.o. · gastrotrailer.at · Bratislava

